Coworking & Flex Space

Rundfunkbeitrag: Wichtige Informationen zur GEZ für Unternehmen

Erfahren Sie, wie der deutsche Rundfunkbeitrag (GEZ) für Unternehmen gilt. Erfahren Sie mehr über Ausnahmen, Berechnungsmethoden und wichtige Verpflichtungen für Ihr Unternehmen.

Christoph Fahle
März 27, 2025
5
 Min. Lesezeit

Unternehmen in Deutschland müssen den Rundfunkbeitrag (oft als GEZ bezeichnet) zahlen. In diesem Artikel wird erklärt, wer zahlungspflichtig ist, wie viel sie zahlen müssen und wie man sich registriert. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur GEZ für Unternehmen.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Unternehmen müssen Rundfunkgebühren zahlen ob sie öffentliche Rundfunkdienste nutzen, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der verwendeten Geräte.
  • Die Höhe der Gebühren für Unternehmen variiert entsprechend der Anzahl der Mitarbeiter und Geschäftsräume. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen eine reduzierte Gebühr.
  • Die Registrierung für den Rundfunkbeitrag ist unkompliziert, und Unternehmen können die Gebühren als Geschäftskosten abziehen. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift.

Rundfunkbeitragspflicht für Unternehmen

Unternehmen müssen den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie über Einrichtungen oder Geschäftsräume verfügen, in denen öffentliche Rundfunkdienste genutzt werden. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Anzahl der Geräte, die für den Empfang von Sendungen in Frage kommen. Auch Einzelunternehmer, die Sendungen in ihren Geschäftsräumen empfangen, müssen die Gebühr zahlen. Gemeinnützige Organisationen sind ebenfalls betroffen, wenn sie ein kommerzielles Unternehmen betreiben.

Die Art der Dienstleistung, die ein Unternehmen anbietet, kann seine Haftung beeinflussen, insbesondere wenn es um Medienkonsum geht. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von Unternehmen finanziert wird, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

Gebührenhöhe und Berechnung

Die aktuelle monatliche Rundfunkgebühr für Unternehmen beträgt 17,50€. Die Höhe hängt von der Anzahl der Geschäftsräume und der Anzahl der Mitarbeiter pro Standort ab. Unternehmen können zwischen zwei Methoden wählen, um ihre Mitarbeiter zu zählen: Teilzeitbeschäftigte ausschließen oder sie einbeziehen. Diese Flexibilität ermöglicht eine fairere Bewertung der tatsächlichen Größe und Struktur des Unternehmens.

Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen nur ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags, der bei rund 5,83€ pro Monat. Unternehmen mit mehr als acht Mitarbeitern müssen den vollen Betrag zahlen. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und auf der Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Geschäftsräumen. Dies bedeutet, dass sich auch die Anzahl der verwendeten Fahrzeuge auf die Höhe der Gebühr auswirken kann.

Diese differenzierte Berechnungsmethode stellt sicher, dass die Gebühr proportional zur Größe und Nutzung eines Unternehmens unter Berücksichtigung der gewählten Zählmethode berechnet wird. Beispielsweise zahlt ein Unternehmen mit zehn Mitarbeitern und zwei Geschäftsräumen mehr als ein kleines Unternehmen mit nur fünf Mitarbeitern und einem Geschäftslokal.

Registrierungsprozess für Unternehmen

Die Registrierung für den Rundfunkbeitrag ist relativ einfach. Unternehmen können das Anmeldeformular online ausfüllen oder als PDF herunterladen. Bei der Registrierung können bis zu zwei Geschäftsräume gleichzeitig registriert werden. Wenn Sie mehr als zwei Räumlichkeiten registrieren müssen, müssen Sie einen zusätzlichen Anhang ausfüllen.

Der Beitragsservice bietet ein Online-Portal, auf dem Unternehmen ihre Zahlungsaufforderungen einsehen und verwalten können. Gebührenpflichtige Unternehmen können abziehen Rundfunkgebühren als Betriebsausgaben. Dies vereinfacht die Verwaltung und trägt dazu bei, dass die Zahlung reibungslos und effizient erfolgt.

Haftende Geschäftsräume

Ein „Geschäftslokal“ ist jede fest angeordnete Raumeinheit, die nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Dazu gehören beispielsweise Schulen und Kindergärten sowie andere rundfunkbeitragspflichtige Einrichtungen. Geschäftsräume, die von mehreren Unternehmen genutzt werden, haften, sofern sie nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt werden.

Temporäre Geschäftsräume können ebenfalls haftbar sein, sofern sie dauerhaft eingerichtet sind und planmäßig betrieben werden. Räume, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, sind von der Gebühr befreit, auch wenn sie sich in einem Geschäftslokal befinden.

Wenn ein Unternehmen mehrere Standorte hat, wird jeder Standort als separate Geschäftsräume betrachtet, sofern er unabhängig betrieben wird. Das bedeutet, dass jedes Büro, jede Niederlassung oder jede Produktionsstätte individuell haftet.

Rundfunkgebühr in Coworking Spaces

Die Nutzung von Coworking Spaces stellt eine besondere Herausforderung in Bezug auf den Rundfunkbeitrag dar. Unternehmen, die flexible Arrangements wie Hotdesks oder Tageskarten nutzen, profitieren oft davon, dass die Betreiber von Coworking-Spaces diese Art der temporären Nutzung in der Regel pauschal abwickeln. In solchen Fällen muss das Unternehmen keine eigene Rundfunkgebühr zahlen.

Anders sieht es allerdings aus, wenn ein Unternehmen ein festes Büro oder feste Schreibtische in einem Coworking Space mietet. Laut dem Contribution Service kann dies als eigene Geschäftsprämisse betrachtet werden. Der Rundfunkbeitrag richtet sich in diesem Fall nach der Anzahl der Mitarbeiter und wird direkt vom Unternehmen gezahlt.

In der Praxis gibt es oft Hybridmodelle. Zum Beispiel könnte ein Team für einige Mitarbeiter ein kleines Privatbüro haben, während andere nur vorübergehend im Freien arbeiten. In solch gemischten Umgebungen lohnt es sich, die Verträge sorgfältig zu prüfen und sowohl den Coworking-Space-Betreiber als auch den Contribution Service zu konsultieren.

Die Kommunikation mit den zuständigen Agenten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Ein hilfreicher Tipp ist, im Zweifelsfall auf die tägliche Zimmer- oder Schreibtischvermietung hinzuweisen und die entsprechende Abteilung um Rücksprache zu bitten. Dadurch werden Probleme oft schnell gelöst.

Vorschriften für kleine Unternehmen

Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen eine Gebühr von einem Drittel von 6,12€ pro Monat für ihre Geschäftsräume. Unternehmen mit 9 bis 19 Mitarbeitern müssen eine monatliche Gebühr von zahlen 18,36€. Für kleine Unternehmen ist ein Firmenfahrzeug pro Geschäftslokal ausgenommen; jedes weitere Fahrzeug kostet 6,12€ pro Monat.

Änderungen der Mitarbeiterzahl müssen jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März gemeldet werden. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die Gebührenpflicht fair und transparent bleibt, insbesondere für kleinere Unternehmen.

Saisonale Geschäfte und Ausnahmen

Saisonbetriebe wie Eisdielen oder Pensionen können eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen, wenn sie für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate schließen. Für die Gebührenbefreiung ist eine vollständige Schließung des Unternehmens für drei aufeinanderfolgende Monate erforderlich.

Der Antrag auf Befreiung muss vor Beginn der Schließungsfrist eingereicht werden. Saisonbetriebe sollten daher vorausschauend planen und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um von dieser Option profitieren zu können.

Selbstständige und Freelancer im Home Office

Ein Geschäftslokal in einem Privathaus, das bereits beim Contribution Service registriert ist, ist ausgenommen, wenn es die Registrierungsanforderungen erfüllt. Für das Gebäude selbst wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, für Fahrzeuge fällt jedoch weiterhin die Gebühr an. Ein Geschäftslokal für Selbstständige oder Freiberufler ist von der Steuer ausgenommen, wenn das Zimmer nur über den privaten Wohnsitz zugänglich ist.

Der private Wohnsitz muss beim Beitragsservice registriert sein. Es ist wichtig, diese Registrierung abzuschließen. Für Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, gilt ein Raum oder Bereich in einer Privatwohnung als haftender Geschäftsraum, sofern er nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Die Gebühr für Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, beträgt 6,12€ pro Monat (ein Drittel des Gesamtbetrags).

Hotel und Gästezimmer

Das erste Hotel oder Gästezimmer sowie die erste Ferienwohnung in einem Geschäftslokal sind von der Rundfunkgebühr befreit. Die Gebührenpflicht für Hotel- und Gästezimmer beginnt in dem Monat, in dem sie erstmals angeboten werden. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung eine dritte Gebühr von 6,12€ pro Monat ist aufgeladen.

Die Gebührenhöhe für Anbieter von Hotel- und Gästezimmern wird auf der Grundlage der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Anzahl der haftpflichtigen Fahrzeuge in den einzelnen Geschäftsräumen berechnet. Dadurch wird gewährleistet, dass die Gebühr fair und nutzungsgerecht ist.

Haftpflichtige Kraftfahrzeuge

Ein nicht privat genutztes Kraftfahrzeug pro haftendem Geschäftslokal ist von der Gebühr befreit. Für jedes weitere Fahrzeug, das nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird, ein Drittel der vollen Gebühr (5,83€) pro Monat wird berechnet. Diese Gebühr von einem Drittel gilt für jedes weitere Fahrzeug, das nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

Registrierte Fahrzeuge wie Autos, Lastwagen, SUVs und Busse sind gebührenpflichtig. Fahrzeuge wie Traktoren, Anhänger und Zweiräder sind ausgenommen. Fahrzeuge, die nicht länger als 30 Tage zugelassen sind oder weniger als 200 km gefahren sind, sind ebenfalls gebührenfrei.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich vom Unternehmen genutzt werden, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beitragen.

Zahlung und Fälligkeitstermine

Das SEPA-Lastschrift Das System ermöglicht eine bequeme und sichere Zahlung des Rundfunkbeitrags. Der Rundfunkbeitrag kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus bezahlt werden. Barzahlungen sind nur unter bestimmten Umständen zulässig, beispielsweise wenn Sie kein Bankkonto haben.

Durch die Verwendung des Lastschriftverfahrens vermeiden Sie Zahlungserinnerungen und sorgen für termingerechte Zahlungen. Der Rundfunkbeitrag muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit bezahlt werden. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird ein förmlicher Festsetzungsbescheid ausgestellt, der eine Verzugsgebühr von mindestens 8€.

Zahlungserinnerungen sind nicht erforderlich, da der Rundfunkbeitrag proaktiv bezahlt werden muss. Zahlungsrückstände werden in einem Veranlagungsbescheid vermerkt, der auch für allfällige Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich ist.

Zusammenfassung

Die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags ist ein komplexes Thema, das alle Unternehmen betrifft. Von der Gebührenhöhe und -berechnung über das Anmeldeverfahren bis hin zu Sonderregelungen für Coworking-Spaces, Kleinunternehmen, Saisonbetriebe und Selbstständige im Home-Office — es gibt viele Details zu beachten.

Wenn Unternehmen ihre Zahlungsverpflichtungen kennen und verstehen, können sie sicherstellen, dass sie ihren finanziellen Verpflichtungen korrekt und effizient nachkommen. Dies trägt nicht nur zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei, sondern sorgt auch für Rechtsklarheit und Transparenz im täglichen Geschäftsbetrieb.

Häufig gestellte Fragen

Müssen kleine Unternehmen mit weniger als acht Mitarbeitern den vollen Rundfunkbeitrag zahlen?
Nein. Kleine Unternehmen mit weniger als acht Mitarbeitern zahlen nur ein Drittel der vollen Gebühr, was 6,12€ pro Monat.

Wie kann ich mein Unternehmen von der Rundfunkbeitragspflicht befreien?
Saisonunternehmen können eine Ausnahme beantragen, wenn sie für mindestens drei aufeinanderfolgende Monate schließen. Es ist wichtig, diesen Antrag rechtzeitig einzureichen.

Muss ich als Freelancer von zu Hause aus Rundfunkgebühren zahlen?
Ja, Sie haften, wenn das Zimmer nicht ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. In diesem Fall müssen Sie Ihren privaten Wohnsitz beim Contribution Service anmelden.

Welche Fahrzeuge sind von der Rundfunkgebühr befreit?
Traktoren, Anhänger und Zweiräder unterliegen nicht der Rundfunkgebühr und sind daher von der Rundfunkgebühr befreit.

Wie kann ich den Rundfunkbeitrag bequem bezahlen?
Sie können den Rundfunkbeitrag vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus über das SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen. Dies gewährleistet einen reibungslosen und effizienten Zahlungsvorgang.

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